Die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Steuerberater in Deutschland dürfen ihre Leistungen nicht frei bepreisen, sondern müssen sich an der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) orientieren. Diese legt für die meisten Standardleistungen sogenannte Rahmengebühren fest: Es gibt einen Mindest- und einen Höchstsatz, ausgedrückt in Zehntelsätzen (z. B. 1/10 bis 6/10), die auf einen „Gegenstandswert“ angewendet werden. Bei einer Einkommensteuererklärung ist der Gegenstandswert zum Beispiel die Summe der positiven Einkünfte.
In der Praxis bedeutet das: Zwei Steuerberater können für dieselbe Leistung unterschiedliche Preise verlangen, solange sie sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen. Je komplexer und aufwendiger der Fall, desto eher wird eine Kanzlei den oberen Rahmen ausschöpfen.
Kosten für die Einkommensteuererklärung
Für eine private Einkommensteuererklärung ohne größere Besonderheiten bewegen sich die Kosten meist in einem niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich. Zusätzliche Anlagen – etwa für Vermietung, Kapitalerträge oder mehrere Einkunftsarten – erhöhen den Gegenstandswert und damit die Gebühr. Bei Selbstständigen und Freiberuflern mit Gewinnermittlung kommt in der Regel eine separate Gebühr für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung hinzu.
Kosten für laufende Finanzbuchhaltung
Bei der laufenden Buchführung wird häufig nach Anzahl der Buchungssätze bzw. Belege abgerechnet, alternativ vereinbaren viele Kanzleien heute monatliche Pauschalen. Die Spanne hängt stark von Belegvolumen, Digitalisierungsgrad (vorkontierte Belege vs. Zettelwirtschaft) und Branche ab – ein Kleinunternehmer mit wenigen Belegen im Monat zahlt deutlich weniger als ein Betrieb mit hohem Belegaufkommen.
Kosten für den Jahresabschluss
Die Gebühr für Jahresabschluss und Steuererklärungen eines Unternehmens richtet sich nach der Bilanzsumme bzw. dem Betriebsvermögen als Gegenstandswert. Ein einfacher Jahresabschluss für ein kleines Einzelunternehmen kostet spürbar weniger als der Abschluss einer GmbH mit mehreren Geschäftsfeldern und höherem Prüfungsaufwand.
Kosten für Lohnbuchhaltung
Die Lohnbuchhaltung wird in der Regel pro Mitarbeiter und Monat abgerechnet. Der Preis hängt unter anderem davon ab, wie viele Sonderfälle (Minijobs, geldwerte Vorteile, Sachbezüge) anfallen und wie die Zeiterfassung an die Kanzlei übergeben wird.
Pauschalpreise statt StBVV-Rahmengebühren
Viele moderne Kanzleien bieten inzwischen transparente Monatspauschalen statt einzelner StBVV-Positionen an – besonders für Existenzgründer und kleine Unternehmen attraktiv, weil die Kosten planbar werden. Wichtig: Eine Pauschale muss nicht zwangsläufig günstiger sein als die StBVV-Abrechnung, dafür ist sie meist berechenbarer.
So finden Sie ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis
Ein seriöses Kostenangebot lässt sich am besten im persönlichen Gespräch einholen – pauschale Online-Preisrechner können die individuelle Situation kaum abbilden. Über unseren Steuerberater-Finder beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Unternehmen und Bedarf, und wir vermitteln Sie kostenlos an eine passende Kanzlei in Ihrer Region, die Ihnen ein konkretes, individuelles Angebot macht.